Barrierefreier Badumbau in der Mietwohnung
Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?
Als Faustregel gilt: Beim Einbau von Objekten, die fest mit der Wand verbunden sind, muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Bei Badewannen und Duschen trifft das zu.
Viele unserer Kunden wollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Damit die Lebensqualität beibehalten werden kann, sind sowohl kleinere als auch größere Veränderungen in der Wohnung nötig. Das geht vom Anbringen von Haltegriffen bis zur Badsanierung.
Ist eine Badewanne mit Tür oder eine ebenerdige Dusche auch in einer Mietwohnung möglich? Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie beim altersgerechten bzw. barrierfreien Badumbau Ihrer Mietwohnung haben und worauf es zu achten gilt.
Ansprüche gegenüber dem Vermieter
Der Vermieter ist für die Funktionstüchtigkeit aller Geräte und Apparaturen verantwortlich, die bei Einzug in die Wohnung vorhanden waren. Er muss die Kosten jedoch nur dann übernehmen, wenn eine Reparatur oder ein Austausch durch Verschleiß notwendig ist. In der Regel sind das im Badezimmer die Badewanne oder Dusche sowie das Waschbecken inklusive aller Armaturen, und die Toilette mit Spülkasten.
Anders sieht es aus, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und in der Folge die tägliche Badroutine Schwierigkeiten bereitet: Seit 2002 haben Mieter das Recht auf einen Badumbau, der eine zumutbare Nutzung des Badezimmers gewährleistet. Der Vermieter hat allerdings bei der Gestaltung ein Mitentscheidungsrecht. Außerdem kann er bei Auszug des Mieters einen Rückbau in den Ursprungszustand fordern. Das steht dann im Mietvertrag.
Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?
Als Faustregel gilt: Beim Einbau von Objekten, die fest mit der Wand verbunden sind, muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Bei Badewannen und Duschen trifft das zu.
Wofür Sie eine Genehmigung brauchen und wofür nicht?
Ohne Genehmigung
- Anbringen von Haltegriffen, Lampen, Spiegeln
- Austausch des WC-Sitzes
- Anbringen von Duschabtrennungen
Mit Genehmigung
- Fliesenarbeiten
- Einbau einer Badewanne mit Tür
- Einbau einer Tür in die bestehende Badewanne
- Umbau der Badewanne zur Dusche
- Herabsetzen der Duschtasse
- Installation von Waschbecken und WCs
- Trennwände abreißen
- Durchbrüche für Türen schaffen oder Durchgänge zumauern
- Türrahmen verbreitern
Wer trägt die Kosten?
Manche Vermieter sehen die Vorteile im altersgerechten Umbau des Badezimmers und übernehmen die Kosten für den Umbau oder zumindest einen Teil davon. Meistens müssen Sie die Umbaukosten jedoch selbst tragen. Glücklicherweise gibt es eine Reihe an Förderprogrammen. So unterstützt Sie die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro, wenn Sie einen Pflegegrad haben (ab 01.01.2025 steigt dieser Betrag auf 4.180 Euro). Auch die KfW-Bank stellt einen staatlichen Kredit bzw. Zuschussmodelle für barrierefreie Maßnahmen bereit.
Wie kann ich meinen Vermieter überzeugen?
Viele Vermieter sehen in der barrierefreien Umgestaltung der Wohnung eine Wertsteigerung. Haben Sie einen guten Draht zu Ihrem Vermieter oder handelt es sich um Privateigentümer mit wenigen Wohneinheiten, lohnt sich oft ein persönliches Gespräch. Bei größeren Hausverwaltungen ist der Kontakt meist unpersönlicher und es gibt für den Badumbau oft Anforderungskataloge. Seniovo hat mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen, sodass eine Zusage zum altersgerechten Badumbau realistischer wird.
Es gibt zwei Wege, um mit dem Vermieter eine Einigung zu finden:
- Der Mieter kann mit dem Eigentümer eine „Modernisierungsvereinbarung“ treffen. Hierbei lässt der Vermieter die notwendigen Baumaßnahmen selbst durchführen und der Mieter muss mit einer Erhöhung der Miete rechnen.
- Der Mieter beauftragt eigenständig eine Umbaufirma und kümmert sich ebenfalls selbst um die Finanzierung der Maßnahme. Dann steht einer Zusage seitens des Vermieters in der Regel wenig im Wege. Wenn ein Umbau gebraucht wird, profitieren insbesondere pflegebedürftige und ältere Menschen von einschlägigen Förderungen.
Acht Punkte zum Badumbau in der Mietwohnung
- Ihr Vermieter ist dafür zuständig, dass sämtliche Armaturen und Sanitäreinrichtungen tadellos funktionieren und das Bad in einem benutzbaren Zustand ist. Mängel müssen von ihm beseitigt werden.
- Falls er die Mängel nicht ausbessert, können Sie den Anspruch auf Erneuerung per Gericht durchsetzen oder haben Anspruch auf Mietminderung.
- Nach etwa 20 bis 30 Jahren ist in der Regel eine Sanierung oder ein Badumbau fällig. Falls Ihr Bad dieses Alter erreicht haben sollte, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an.
- Wenn Sie einen Badumbau in der Mietwohnung durchführen wollen, müssen Sie sich die Zustimmung des Vermieters einholen und schriftlich bestätigen lassen.
- Falls Sie ohne Genehmigung des Vermieters mit dem Badumbau in der Mietwohnung beginnen, riskieren Sie eine Abmahnung bis hin zur Kündigung. Verlangt der Vermieter, dass Sie den Umbau rückgängig machen, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen.
- Bei barrierefreiem Wohnen aufgrund von Krankheit oder eingeschränkter Bewegungsfreiheit muss der Vermieter einem Badumbau in der Mietwohnung zustimmen.
- Aber: Der Vermieter kann bei einem barrierefreien Umbau von Ihnen eine zusätzliche Sicherung fordern. Diese orientiert sich an den voraussichtlichen Kosten, die ein eventueller Rückbau mit sich bringt.
- Größere Umbaumaßnahmen sind unbedingt durch eine Fachfirma auszuführen.